Kontrolle des Einsatzes von Chemikalien (RoHS, REACH)
Xerox arbeitet seit langem daran, die Verwendung gefährlicher Substanzen in seinen Produkten zu minimieren. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir strenge unternehmensinterne Richtlinien und Anforderungen an unsere Zulieferer eingeführt, die die Verwendung von Chemikalien in Produkten, Bauteilen und Verbrauchsmaterial der Marke Xerox regeln.
Die Richtlinie EHS 1001: „Xerox Anforderungen an Zulieferer in den Bereichen Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit: Ausschluss/Begrenzung der Nutzung chemischer Substanzen und Kennzeichnung von Teilen“ legt Anforderungen für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, für den Ausschluss und die Begrenzung der Verwendung chemischer Inhaltsstoffe sowie für die Kennzeichnung von Teilen und Materialien fest, die in elektronischen Produkten verwendet werden. Um Geschäftsbeziehungen mit Xerox aufnehmen zu können, müssen alle Zulieferer diese Anforderungen erfüllen.
Zudem kontrolliert Xerox streng die chemischen Inhaltsstoffe von Xerox Verbrauchsmaterialien (Toner und Papier), die Verwendung chemischer Substanzen so zusätzlich begrenzt.
EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe (RoHS)
Alle neuen Xerox Produkte, die in der EU vertrieben werden, erfüllen die Anforderungen der EU-Richtlinie 2002/95/EC zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS). Gemäß dieser Richtlinie dürfen Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom und bestimmte bromierte Flammschutzmittel nur verwendet werden, wenn keine möglichen Alternativen verfügbar sind.
Überblick zur Einhaltung der RoHS-Richtlinie bei Xerox (PDF)
REACH-Verordnung der EU
Im Jahr 2007 trat die erste Stufe der neuen EU-Verordnung zur Chemikalienkontrolle in Kraft. Mit der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals) soll ein Rahmenwerk etabliert werden, das es ermöglicht, die Auswirkungen von Chemikalien auf Umwelt und Gesundheit zu ermitteln und festzustellen, ob die Verwendung der potenziell gefährlichsten Stoffe genehmigungspflichtig gemacht oder untersagt werden sollte. Xerox geht davon aus, dass es bei Inkrafttreten der REACH-Bestimmungen alle Anforderungen der Verordnung vollständig erfüllen wird.
Überblick zur Einhaltung der REACH-Verordnung bei Xerox (PDF)